EULA (Endbenutzer Lizenzvereinbarung)

 

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Megatech Software Lizenzvertrag

Nachfolgend sind die Vertragsbestimmungen für die Benutzung von Megatech-Software durch Sie, den Endverbraucher (im Folgenden auch: „Lizenznehmer), aufgeführt. Durch Öffnen der versiegelten Verpackung wie auch durch Unterzeichnung der Registrierungskarte erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden.

 

Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges Material. Sie werden im Folgenden auch als „Software bezeichnet. Megatech macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

 

Umfang der Benutzung

Megatech gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht-ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als „Lizenz bezeichnet), die beiliegende Kopie der Megatech-Software auf einem einzelnen Computer (d. h. mit einer einzigen Zentraleinheit (CPU), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungs-recht für alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d. h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, dass sie auf dem zuvor gespeicherten Computer gelöscht und immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.

 

Besondere Beschränkungen

Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt.

 

Dem Lizenznehmer ist untersagt,

 

a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Megatech die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen.

 

b) die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungs-kanal auf einen anderen Computer zu übertragen.

 

c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Megatech die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren,

 

d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche

 

Material zu vervielfältigen,

 

e) es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen,

 

f) die Software zu verschenken, vermieten oder zu verleihen.

 

Inhaberschaft an Rechten

Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Megatech behält sich ins-besondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

 

Dauer des Vertrages

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Installationsdatei wie alle Kopien der Software einschl. etwaiger abgeänderter Exemplare, sowie das schriftliche Material zu vernichten.

 

Haftung und Gewährleistung

Das Produkt ist erprobt und auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung unter Verwendung der Handbücher überprüft. Für die jeweilige Verwendungsmöglichkeit des Lizenznehmers wird keine Garantie übernommen. Aufgetretene Mängel sind dem Vertragshändler unverzüglich, spätestens inner-halb von 8 Werktagen seit Lieferung bei offenen Mängeln, seit Entdeckung bei verdeckten Mängeln durch für den Vertragshändler kostenfreie Rücksendung des Produktes anzuzeigen. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung und unter der Voraussetzung, dass dem Vertragshändler erfolglos eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt worden ist. Weitergehende Gewährleistungs-, oder Ersatzansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Vertragshändler wird vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen in jedem Fall 6 Monate nach Lieferung.

 

Sonstiges

a) Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Vertragspartners weder übertragbar noch abtretbar, sofern sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt.

 

b) Sämtliche Vereinbarungen auch Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen soweit wie möglich entspricht.

 


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